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25.11.2021

Corona Information

Umstieg auf 2G-Regelung
 
Seit dem 24.11.2021 gilt in allen Sportstätten 2G für alle Personen ab 18 Jahren, da wir uns momentan in Warnstufe 1 befinden. Dies bedeutet nur geimpfte oder genesene Personen dürfen sich drinnen aufhalten. Ein entsprechender Nachweis muss beim jeweiligen Übungsleiter vorgelegt werden.
Darüber hinaus muss eine medizinische Maske getragen werden - außer beim Sport treiben oder im Sitzen.
Außerhalb der Halle gilt 3G mit Nachweis eines negativen PoC (nicht älter als 24h) oder PCR-Tests (nicht älter als 48h) für alle Personen ab 18 Jahren. Dies bedeutet hier dürfen sich nur geimpfte, genesene oder getestete Personen aufhalten.

Bei grippeähnlichen Symptomen bitten wir darum die Sportstätten nicht zu betreten. Wir hoffen mit diesen Regelungen gut durch die aktuelle Lage zu kommen. Bleibt gesund!



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